Seit der EU-Richtlinie 2024/825 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Marketing. Pauschale Begriffe wie „klimaneutral" ohne Beleg gelten als irreführend.
Die EmpCo-Richtlinie verlangt, dass Umweltaussagen konkret, überprüfbar und nicht irreführend sind — ein Siegel ohne Quellenangabe reicht nicht mehr aus.
Jede Seite erhält eine Gesamtbewertung sowie eine Liste der Funde mit Risikostufe und Verbesserungsvorschlag.
Der Seiteninhalt wird gegen ein kuratiertes Begriffsverzeichnis abgeglichen. Grundlage sind die in Erwägungsgrund 9 der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 aufgeführten Beispiele für sogenannte allgemeine Umweltaussagen — unter anderem „umweltfreundlich", „umweltschonend", „grün", „ökologisch", „klimafreundlich", „CO₂-freundlich", „biologisch abbaubar" und „biobasiert".
Ergänzt wird das Verzeichnis um die Begriffe aus der amtlichen Begründung zum Dritten Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43), das die Richtlinie in deutsches Recht überführt. Dort werden zusätzlich „öko", „bio", „klimaneutral", „CO₂-neutral", „CO₂-positiv", „bewusst" und „verantwortungsbewusst" genannt.
Beide Aufzählungen sind ausdrücklich nicht abschließend — erfasst sind auch ähnliche Aussagen, soweit sie eine hervorragende Umweltleistung suggerieren. Das Verzeichnis wird deshalb laufend um sinnverwandte Formulierungen sowie um Begriffe aus der aktuellen Rechtsprechung erweitert.
Nicht jede kritische Umweltaussage enthält ein einschlägiges Schlüsselwort. Formulierungen wie „Wir engagieren uns für eine bessere Welt", „schonend für unseren Planeten" oder „Verpackung mit gutem Gewissen" wirken werblich wie eine Umweltaussage, ohne einen der bekannten Begriffe zu verwenden. Eine reine Wortlistenprüfung erfasst diese Fälle nicht.
Die Semantik-Prüfung analysiert deshalb den vollständigen Seiteninhalt unabhängig von der konkreten Wortwahl — einschließlich Überschriften, Meta-Angaben, Bild-Alternativtexten und Siegel-Grafiken. Geprüft wird in drei Schritten:
Ergänzend geprüft werden zukunftsbezogene Umweltversprechen, die nach Art. 6 Abs. 2 lit. d der geänderten UGP-Richtlinie einen belegten Umsetzungsplan mit unabhängiger Prüfung voraussetzen. Das Verfahren ist wahrscheinlichkeitsbasiert: Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und liefert priorisierte Prüfanlässe für die Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.
Nein. Keiner der geprüften Begriffe ist verboten. Unzulässig ist ab dem 27.09.2026 ihre Verwendung ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Ob eine Formulierung in Ihrem konkreten Fall zu beanstanden ist, hängt davon ab, ob Sie die Aussage belegen können und in welchem Zusammenhang sie steht.
Diese Bewertung können nur Sie treffen — sie setzt Kenntnis Ihrer Produkte, Zertifizierungen und Nachweise voraus. Der Bericht liefert Ihnen dafür die Bestandsaufnahme und zeigt, an welchen Stellen Ihrer Website Formulierungen stehen, die unter die verschärften Anforderungen fallen können. In der Praxis führt jede Fundstelle zu einer von drei Entscheidungen:
Halten Sie Ihre Entscheidung je Fundstelle fest. Sie erhalten damit eine Arbeitsliste, die zugleich als Umsetzungsgrundlage und als Dokumentation Ihrer eigenen Prüfung dient. Ein Teil der Anpassungen lässt sich redaktionell erledigen; wo Vorlagen, Produktdaten oder wiederkehrende Elemente betroffen sind, sind technische Eingriffe erforderlich.
Die Untersuchung ist automatisiert und bildet den Stand zum Prüfzeitpunkt ab. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Fundstellen mit rechtlicher Tragweite stimmen Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Inhaltliche Änderungen an Ihrer Website wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus. Wir empfehlen eine erneute Prüfung nach sechs Monaten sowie nach jeder größeren Überarbeitung Ihrer Produkt- oder Nachhaltigkeitstexte.
Rechtsstand: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo) i. V. m. Drittem Gesetz zur Änderung des UWG, BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026, anwendbar ab 27.09.2026. Die Prüfung ist eine technische Analyse und stellt keine Rechtsberatung dar.
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition". Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert die europäischen Verbraucherschutzregeln und verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen in der Werbung. Sie wurde in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, das im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 43 verkündet wurde.
Die neuen Verbotstatbestände im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG sind ab dem 27. September 2026 anwendbar. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage, in der irreführende Umweltwerbung bereits über die allgemeinen Irreführungsverbote angreifbar war. Ab diesem Datum sind bestimmte Aussagen ausdrücklich und ohne Einzelfallprüfung untersagt.
Nicht der Begriff selbst, sondern eine bestimmte Begründung dafür. Untersagt ist ab dem 27.09.2026 die Werbung mit Klimaneutralität, die allein auf Kompensationsleistungen gestützt wird. Beruht die Aussage auf tatsächlich vermiedenen oder reduzierten Emissionen und ist sie belegbar, bleibt sie zulässig — dann muss der Beleg allerdings auffindbar sein.
Die ersten 20 Seiten Ihrer Domain, ermittelt aus Ihrer Sitemap. Geprüft werden dabei die sichtbaren Textinhalte sowie Überschriften, Meta-Angaben und Bild-Alternativtexte. Für eine vollständige Prüfung aller Seiten fordern Sie den ausführlichen Bericht über das Formular an.
Weil die Begriffsprüfung bewusst breit ansetzt und jeden Treffer sichtbar macht, statt vorab auszusortieren. Die anschließende Kontextprüfung stuft ein, ob es sich um eine werbliche oder um eine rein beschreibende Verwendung handelt. Ein Treffer mit geringem Risiko ist deshalb ein Hinweis zur Kenntnisnahme, keine Beanstandung.
Nein. Die Prüfung ist eine technische Analyse Ihrer Website-Texte und liefert priorisierte Prüfanlässe. Ob eine konkrete Aussage rechtlich zu beanstanden ist, hängt von Nachweisen, Zertifizierungen und dem Gesamtauftritt ab. Fundstellen mit rechtlicher Tragweite gehören in die Abstimmung mit Ihrer Rechtsberatung.
Die KI bewertet den Kontext. Sie entscheidet für jeden Begriffstreffer, ob es sich um eine Werbeaussage oder um redaktionellen Text handelt und ob die Aussage an gleicher Stelle konkretisiert und belegt wird. Zusätzlich sucht sie nach Umweltaussagen, die gar kein bekanntes Schlüsselwort enthalten.
Für die KI-gestützte Bewertung setzen wir bewusst kein Modell von OpenAI, Google oder Anthropic ein, sondern betreiben ein eigenes Open-Source-Sprachmodell über das AI-Hosting von Mittwald in einem deutschen Rechenzentrum. Ihre Texte verlassen die EU nicht und fließen nicht in das Training fremder Modelle ein.
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